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   LAG Hamm, 06.05.1982 - 8 Ta 93/82   

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LAG Hamm, 06.05.1982 - 8 Ta 93/82 (https://dejure.org/1982,935)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.05.1982 - 8 Ta 93/82 (https://dejure.org/1982,935)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 8 Ta 93/82 (https://dejure.org/1982,935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung; Kündigungsschutzverfahren; Klagehäufung; Folgeverfahren; Streitwert bei Klagehäufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 695
  • BB 1982, 1799
  • DB 1982, 1472
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LAG Nürnberg, 23.06.1987 - 4 Ta 6/85

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

    Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, da in dem Kündigungsschutzverfahren - 3 Ca 392/84 S -, in dem um die Wirksamkeit einer zeitlich früheren Kündigung gestritten wurde und das zwischenzeitlich ebenfalls durch Klagerücknahme erledigt ist, der Gegenstandswert bereits in Höhe eines Vierteljahresverdienstes festgesetzt worden sei, sei in Anlehnung an die Rechtsprechung des LAG Hamm (BB 1982, 1799 = DB 1982, 1472 ) für die Bewertung der Klage gegen die wenige Wochen danach ausgesprochene weitere Kündigung der einfache Betrag des Monatseinkommens (= DM 3.500) maßgebend.

    Demgegenüber geht das LAG Hamm (DB 1982, 1472 = BB 1982, 1799 ; KostRechtsprechung, § 12 ArbGG Nr. 92) davon aus, dass zwar jeder Feststellungsantrag gesondert zu bewerten sei, dass aber der Vierteljahresverdienst nur in dem zuerst anhängig gemachten Verfahren ausgeschöpft werden könne, während für den Antrag gegen die zweite und jede weitere Kündigung ein im Verhältnis zum Regelstreitwert ermäßigter Streitwert festzusetzen sei.

    Jedenfalls vermag die Kammer der Ansicht des LAG Hamm (DB 1982, 1472 = BB 1982, 1799 ) nicht zu folgen, dass regelmäßig nur in dem zuerst gemachten Verfahren der Wert der Kündigungsschutzklage mit dem Vierteljahresverdienst angesetzt werden könne und für den daneben anhängig gemachten zweiten Kündigungsschutzprozess gegen eine weitere Kündigung nur der einfache Betrag des Monatseinkommens festzusetzen sei.

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Das Landesarbeitsgericht Hamm ist dem nicht gefolgt (Beschluß vom 28.01.1982 - 8 Ta 289/81 - AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XI, Entscheidung Nr. 123; Beschluß vom 06.05.1982 - 8 Ta 93/82 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 15), weil es nicht gerechtfertigt erscheine, die Streitwertfestsetzung im Rahmen der Ermessensnorm des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG an eine Rechenformel zu binden.
  • LAG Nürnberg, 23.06.1987 - 4 Ta 10/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

    Demgegenüber geht das LAG Hamm (DB 1982, 1472 = BB 1982, 1799 ; KostRechtsprechung, § 12 ArbGG Nr. 92) davon aus, dass zwar jeder Feststellungsantrag gesondert zu bewerten sei, dass aber der Vierteljahresverdienst nur in dem zuerst anhängig gemachten Verfahren ausgeschöpft werden könne, während für den Antrag gegen die zweite und jede weitere Kündigung ein im Verhältnis zum Regelstreitwert ermäßigter Streitwert festzusetzen sei.

    Jedenfalls vermag die Kammer der Ansicht des LAG Ramm (DB 1982, 1472 = BB 1982, 1799 ) nicht zu folgen, dass regelmäßig nur in dem zuerst anhängig gemachten Verfahren der Wert der Kündigungsschutzklage mit dem Vierteljahresverdienst angesetzt werden könne und für den daneben anhängig gemachten zweiten Kündigungsschutzprozess gegen eine weitere Kündigung nur der einfache Betrag des Monatseinkommens festzusetzen sei.

  • LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86

    Kündigungsschutzprozeß; Betriebsbedingte Kündigung; Streitwert;

    Nach dem Kammerbeschluß vom 06.05.1982 (EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 15 = MDR 1982, 695 = BB 1982, 1799 (L)) ist der Streit über eine außerordentliche Kündigung, die wenige Wochen hinter einer im ersten Prozeß bekämpften außerordentlichen Kündigung erklärt worden ist, mit dem Betrag eines Monatsentgelts zu bewerten.

    Der Streitwert muß deutlich über dem Betrag eines Monatsentgelts liegen, den die Kammer bei einer kurzfristig nachgeschobenen Kündigung zugrunde gelegt hat (Beschluß vom 06.05.1982, aaO.).

  • LAG München, 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97

    Betriebsrat: Anspruch des im Erziehungsurlaub befindlichen Mitglieds auf

    Streitigkeiten über die Berechtigung von Abmahnungen sind nämlich vermögensrechtliche Streitigkeiten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 2. Juli 1982 - 6 Sa 150/82 - BB 1982/1799 und LAG Hamm vom 16. August 1989 - 2 Sa 308/89 - BB 1989/2048).
  • LAG Hamm, 16.08.1989 - 2 Sa 308/89

    Streitwert; Kündigungsschutz; Abmahnung; Personalakte

    Teilweise wird ein halber Monatsverdienst (so LAG Mainz vom 02.07.1982, BB 1982, 1799 = DB 1982, 2091) bzw. ein geringerer Betrag als ein Monatsverdienst (so LAG Mainz vom 15.07.1986, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 60, in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ) angenommen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 1 Ta 63/95

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Abmahnungsstreitigkeit; Die

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  • LAG Hamm, 27.06.1985 - 8 Ta 184/85

    Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer

    Der Streit über die nachgeschobene fristgerechte Kündigung ist nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts mit dem einfachen Betrag des Monatsentgelts zu bewerten (vgl. LAG Hamm vom 06.05.1982, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 15 = MDR 1982, 695 = BB 1982, 1799 (L) = DB 1982, 1472 (L) = AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XIII, Entsch.
  • LAG Hamm, 04.11.1996 - 12 Ta 114/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bestimmung der beklagten Partei - Auslegung

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  • LAG Hamm, 29.03.1990 - 8 Ta 585/89

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Handelt es sich um kürzere Zeiträume, so muss der Wertansatz entsprechend gekürzt werden (LAG Hamm vom 06.05.1982, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 15 = MDR 1982, 695 = DB 1982, 1472 (L) = BB 1982, 1799 (L); vom 03.04.1986 LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52 = JurBüro 1986, 1237 = DB 1986, 1181 (L) = BB 1986, 1020 (L); zustimmend Stahlhacke, ArbGG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 23).
  • LAG Hamm, 31.08.1989 - 8 Ta 337/89

    Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

  • LAG Hamm, 09.01.1985 - 8 Ta 275/84

    Streitwert: Kündigung - Kündigung gegen mehrere Arbeitgeber - Betriebsübergang

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.1994 - 6 Ta 28/94

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Abmahnungsklage;

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